Unsere Öffnungszeiten
sonntags 9.00 - 11.00 h
dienstags 17.00 - 19.00 h
donnerstags 16.00 - 18.00 h
ausgenommen Feiertage
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Die Verleihfrist beträgt 3 Wochen.
Bei verspäteter Rückgabe werden Überziehungsgebühren verrechnet.
2 x ist eine Verlängerung der Verleihfrist um je 14 Tage möglich.
In den Jahreskarten sind alle Medien enthalten.
Die Verleihfrist für alle Medien, außer Zeitungen, beträgt 3 Wochen.
Bei Zeitungen ist die Verleihfrist 1 Woche.
In den Medien ist das Rückgabedatum vermerkt.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Überziehungsgebühr
(auch bei Jahreskarten) verrechnet.
Diese beträgt € 0,50 / Medium / Woche.
2 x ist eine Verlängerung der Verleihfrist um je 14 Tage möglich.
Um die Medien entlehnen zu können, ist eine Registrierung als Benutzer:in notwendig. Das Formular Leser-Erklärung/Benützungsvereinbarung ist auszufüllen, zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben.
Für Kinder unter 14 Jahren ist die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten notwendig. Das Formular Leser- Erklärung für Kinder unter 14 Jahren ist auszufüllen, zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben.
Bitte geben Sie Adress- und Namensänderungen immer bekannt!
Die entlehnten Medien werden privat genützt, das heißt: keine Weitergabe an andere Personen, keine Kopien aus Printmedien oder Spielen, sowie keine Überspielung oder öffentliche Vorführung von CDs oder DVDs. Nichtbeachten dieser Regelung ist ein vom/von der Benutzer:in rechtlich zu verantwortender Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.
Die Gebührenordnung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Jede:r Benutzer:in haftet für die ordnungsgemäße und unbeschädigte Rückgabe der entlehnten Medien. Weiters ist er/sie verpflichtet, bei Beschädigung oder Verlust Ersatz (ggf. zum Neuwert) zu leisten.
Die Benutzungsordnung ist in der aktuellen Fassung, die in den Räumen der Bücherei aushängt, anzuerkennen und gilt als Grundlage, Medien entlehnen zu können. Jede:r Benutzer:in verpflichtet sich zu deren Einhaltung:
Alle Medien, ausgenommen Zeitungen, können jeweils drei Wochen entliehen werden. Die Verleihfrist der Zeitungen beträgt eine Woche.
Verlängerung der Verleihfrist:
Die Verleihfrist aller Medien kann zweimal verlängert werden. Die Verlängerung hat innerhalb der Verleihfrist zu erfolgen. Diese ist jedoch nur möglich, wenn keine weitere Reservierung vorliegt.
Reservierungen einzelner Medien sind möglich. Das Medium wird nach Benachrichtigung 2 Wochen lang reserviert.
Haben Sie eine E-Mail-Adresse in der Bücherei hinterlegt, so werden Sie bei Eintreffen des reservierten Mediums in der Bücherei per E-Mail verständigt.